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Alt 02.03.2007, 22:24
yoker6660
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Funkanlage ohne Funkzeugnis betreiben

Zitat:
Zitat von Aladin
Mal was rechtliches:
Wie sieht es aus wenn ich so ein Gerät (nicht in Betrieb) auf dem Boot hab (ohne den Funkschein) und ich werde kontrolliert? Oder wie ist das ausserhalb der 3sm Grenze??? Also wenn ich das Gerät nur für den Notfall dabei hab? Für den Preis müsste man eigentlich zuschlagen...

Gruß Carsten
Hallo Carsten,

bin gerade zurück von meiner SRC/UBI Prüfung und frisch gebackener Besitzer beider Scheine. Laut Aussage meiner Bootschule könnte es schwierig werden für eine Handgurke eine Frequenzzuteilungsurkunde zu erhalten (Bundesnetzagentur früher Reg-TP). Normalerweise werden diese Geräte nur als Nebenstelle zu einer bestehenden Hauptfunkstelle zugelassen. Im Binnenbereich funzen die Geräte garnicht. Hier ist außerdem nur der Funkverkehr auf den Binnenfunkkanälen 15 und 17 mit einer ATIS Kennung (die von der Hauptfunkstelle) zulässig. Ich will mich da aber auch nochmal schlau machen, ob das wirklich so zutrifft. Außerdem frage ich mich, ob eine Handgurke überhaupt ein propates Mittel ist, da die nur mit 1 -5 W senden, was die Reichweite doch sehr limitiert (mit 20 Watt hast du eine Reichweite von ca. 30 nm). Zum Empfang von Not, Dringlichkeit oder Sicherheitsmeldungen wird es bestimmt seine Dienste tun.
Für eigene Not oder Dringlichkeitsmeldungen - wie oben schon erwähnt - kannst du nur darauf hoffen, das ein anderes Schiff in der Nähe ist.
Außerdem solltest Du dann zumindest auch ein GPs Gerät dabei haben, damit du wenigsten die Position durchgeben kannst.

Für Schiff -Schiff Verkehr bieten sich aber hier eher günstige freie Geräte an.

Vielleicht hat hier einer im Forum zu beiden Themen etwas beizutragen, wie es in der Praxis mit der Zulassung und der Reichweite aussieht.

Zu deinem zweiten Punkt: Ohne Funkzeugnis könnte dies ein reichlich teures Vergnügen werden. Natürlich darf man im Notfall alles tun, was diesen abwendet oder zur Rettung beiträgt - mit einem Auto darfst du auch fahren, wenn du damit ein Leben retten kannst - aber immerhin verstößt du schon gegen das Fernmeldegesetz, wenn du das Ding in Betrieb nimmst.
Seit dem 01.01.2007 darfst du noch nicht einmal mehr ein Boot chartern, das eine Funkanlage an Bord hat - auch wenn diese ausgeschaltet bleibt.
Mit der 3 Meilen Grenze hat das ganze nichts zu tun. Dies gilt Global.

Das mindeste ist, die Anlage wird beschlagnahmt und eine Strafe wird fällig, die in Tagessätzen festgelegt wird.

Grüße

Roland

Geändert von yoker6660 (02.03.2007 um 22:38 Uhr)
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