Hallo Freunde,
hier nochmal zur generellen Klarstellung:
nur in Deutschland darf man auf der Straße die Stützlast dem Zugwagen zuschlagen!
Schon über die Grenze gefahren gilt diese Regelung nicht mehr. Siehe hierzu auch die Typisierung in Österreich (=Suncamper und in früheren älteren Beiträgen auch bereits erwähnt!).
Also wer über die deutsche Grenze ins Ausland fährt darf sich nicht mehr darauf verlassen, das dort die Stützlast bei einer Gewichtskontrolle auch zum Zugwagengewicht gerechnet wird. Generell gelten im Ausland immer die lokalen Straßenvorschriften, das betrifft auch die Gewichte und zulässigen Gewichte der Fahrzeuge.
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