Hi,
ich kann Rotbart nur zustimmen.
ergänzen würde ich noch: Ersatzschraube mit Splint, Signalhupe und ein Bootsmesser.
Es macht natürlich einen Unterschied, ob ich im Leukermeer, auf der Mosel, auf dem Attersee oder in Küstenregionen unterwegs bin.
Ich finde nichts der genannten Sicherheitsausrüstung lächerlich und ich hatte alles in meinem 3,30m Schlauchboot dabei, als wir im südfranzösischen Mittelmeer umherschipperten. Hat zwar viele Diskussionen mit meiner Frau gegeben, weil sie das ganze Gerödel eben auf anderen Sportbooten nicht gesehen hatte und es sehr eng im Boot war. aber ein unvorhergesehener Wetterumschwung oder ein Motorausfall ist auf dem Boot was anderes als im Auto.
Es wäre mal eine Anregung, sich auf einem Forumstreffen einen halben Tag Zeit zu nehmen und gewisse Sachen wie MOB, sicheres Ankern, praxisnah gemeinsam zu üben. Im wirklichen Notfall kommt, - wenn man gewisse Sachen nicht einigermaßen beherrscht, schnell Panik auf, die die Sitiation dann noch erheblich verschlimmert. Man muss ja nicht gerade ein Feuer legen oder Raketen zu Übungszwecken abschiessen
Viele fahren mit der Einstellung - "wird schon nichts passieren" unbekümmert durch die Gegend. Ich selber kenne viele Maßnahmen nur von der Theorie anlässlich meiner Prüfungsvorbereitungen zu den Scheinen.
Einen Rettungsring mit dem Bootshgaken beim MOB-Manöver im Hafen aufzufischen oder einen erwachsenen Mann bei Seegang wieder ins Boot zu buxieren sind Unterschiede wie Tag und Nacht.
Oder plötzlicher dichter Seenebel auf der Ostsee oder auch Bodensee und das GPS findet vor lauter Suppe keinen Sateliten mehr ! Ich möchte mal wissen, wer dann noch der Situation gewachsen ist ?
Wenn man nicht nur Baggersee, Lahn und kleine Flüsschen befährt, muss man im eigenen Interess und der seiner Passagiere zumindest den Notlagen ausrüstungsmäßig und vom Handling her gewachsen sein, die nicht so ungewöhnlich sind. Da ist es doch letztendlich Wurscht, ob es Verordnungen oder Gesetze gibt, die mir diese Selbstverständlichkeit vorschreiben.
Im Haftungsfalle fällt es ohnehin unter die Norm der seemännischen Sorgfaltspflicht.
Gruß
Rainer
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