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Alt 30.04.2007, 14:38
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ähh, ich denke, du verwechselst da jetzt was:

Diese Bestimmung besagt, dass du mit Stichtag 1.1.2006 den Nachweis bringen kannst, dass du im Heimatstaat kein Patent für ein bestimmtes Fahrzeug brauchst, du aber die Fähigkeit zum Führen dieses Fahrzeuges besitzt. (Ausländische Personen ... keinen Fähigkeitsnachweis ... )
Nach diesem Stichtag brauchst sowieso ein Kroatisches Patent.
Für mich betrifft das zB die Kurzkurse, die es in HR gegeben hat, insbesondere bei den Italienern war das interessant, durften die ja nach heimischen Bestimmungen unter 40 PS fahren!

Diese Bestimmung betrifft aber nicht die prinzipiellen Patente, diese fallen da ja nicht rein. (Weil ja damit bewiesen ist, dass derjenige im Einklang mit den Landesvorschriften, unter dessen Fahne er fährt, eine Befähigung besitzt.)

Anders verhält es sich mit der prinzipiellen Anerkennung ausländischer Dokumente, das ist ein anderes Thema.
Hier haben ja die Österreicher das leidige Problem, keine Küste zu haben und deshalb ein prinzipielles Problem diesbezüglich (oder auch nicht, das ist eben das elend lange Diskussionsthema!)
Hier gehts einfach darum, wird der Binnenschein in HR anerkannt oder nicht (FB2 und höher sind da eh weniger betroffen, diese werden normalerweise anerkannt, ist aber auch nicht sicher geregelt!).

Hat aber, wie gesagt, nichts mit dem Punkt 4 der HR-Verordnung zu tun.
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