Zitat:
seit diesem zeitpunkt, gibt es für einen österreichischen staatsbürger keine andere möglichkeit mehr seine befähigung, wie sie im gesetz verlangt wird nachzuweisen.
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Das Ösi Gesetz verlang gar nix das steht fest weil es gar nicht verlangen kann.
Auch das mit dem Staatsbürger kann man nicht so allein stehen lassen.
Wenn schon, dann Wohnsitz Österreicher.
Das einzige was fakt ist, ist das Österreich nun amtliche Scheine hat und nur die gelten als Österreichische Küstenpatente mehr nicht.
Das sagt nur aus das damit die Vereinspatente und alle anderen von Selbsternannten Verbänden nur Papier ist.
Es sagt aber nicht, das man als Österreicher mit Wohnsitz Ösi
nicht auch mit anderen amtlichen Scheinen fahren darf.
Also, eine klare Regelung der ehemaligen Verwirrspiele der Ösi Scheine.