@Göberl: nö, sehe ich nicht so, eigentlich bestätigt ja Roland meine Ansicht, die sicherste Methode ist der HR-Schein, und alles andere ist nicht eindeutig geregelt. Auch zeigt das Posting auf, dass der soviel gepriesene IC FB2 aufwärts ja eigentlich auch nicht wirklich gilt, soferne HR diesbezüglich keine eindeutige Regelung vorgibt (hat HR das schon ?)
Und zum Thema "Verpflichtung des MSVÖ" hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Stellt sich nur die Frage, ob für den MSVÖ zB einen HR-Küstenschein Befähigungsausweis genug ist, und wenn nicht, warum nicht? (Begutachtung der Befähigung, warum muss er nochmals prüfen, wenn ich zB einen HR-Schein habe, indem meine Befähigung ja von offizieller Seite her bestätigt wurde?)
Darauf aufbauend und der vermutlich negativen Aussage des MSVÖ könnten wir die Petition an das BMVIT starten, weil wir dann offiziell nachfragen könnten, warum das nicht geht (Hier hätten wir ein rechtliches Problem, ein HR-Schein, für Kroaten in A gültig, wird vom Staat für Österreicher nicht anerkannt. Ansich eine gute Ausgangslage!)
Der letzte Stand der Dinge, soviel ich weiß (Rotti weiß mehr!), war, dass der MSVÖ diese Anfrage an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat.
Ob diesbezüglich schon eine Antwort kam, weiß Rotti.
Und soviel ich weiß, ist auch der MSVÖ daran interessiert, den FB1 wieder einzufühern, dies scheitert angeblich an bestimmten rechtlichen Dingen, die wiederum für mich nicht nachvollziehbar sind, weil genau diese rechtlichen Bestimmungen auch für den FB2 aufwärts zutreffen würden (Prüfung im fremden Hoheitsgebiet ist nicht möglich, bei FB2 wäre also ein Hafenanlegemanöver auch nicht möglich!).
Die Forderung nach der Einführung des FB1 ist noch vorhanden, dazu brauchen wir aber noch einiges an Rückendeckung (MSVÖ, VKSÖ, rechtliche Unstimmigkeiten, usw usw)
So gesehen sind diese Diskussionen gar nicht so schlecht, außerdem zeigt es auf, dass ein Bedarf da ist!
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