Also will ich auch noch meinen Senf dazu geben.
Also alle Boote müssen gekennzeichnet sein.
Die genaue Kennzeichnungspflicht findest Du bei Elwis ( Ist ja glaube ich schon als Link angegeben)
Nicht angemeldete Boote müssen in 10 cm großen Buchstaben beidseitig den Namen des Bootes angebracht haben und im Innern des Schiffes muss der Name und die Adresse des Eigners ebenfalls fest angebracht sein.
Sie dürfen aber auch freiwillig angemeldet werden.
Dies gilt für folgende Bootstypen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m,
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung,
Alle anderen Boote müssen angemeldet werden entweder mit amtlichen Kennzeichen versehen. - Die Vorteile wurden hier schon genannt.
Oder aber mit amtlich anerkannten Kennzeichen die, die verschiedenen Wassresportverbände herausgeben. Auch sie haben manchmal Vorteile. Mein Boot ist z.B. über den ADAC angemeldet, weil der sich mit den "Franzosen" über eine Anerkennung der Kennzeichen geeinigt hat, und ich häufig in Frankreich unterwegs bin.
Mittlerweile sind die WSA Kennzeichen glaube ich auch anerkannt? Das weiß ich aber nicht so genau.
Die Ironie der Geschichte scheint mir, dass eine Anerkennung der Kennzeichen durch Frankreich durchaus nachvollziehbar ist. Solange sich Deutschland nicht auf einheitliche international anerkannte Kennzeichen einigt, erkannte Frankreich bisher halt nur das Flaggenzertifikat an. Warum sollen sich auch französische Beamten mit einem Wirrwar an Zulassungen beschäftigen?
Ausgerechnet ein Verband handelt dann mit Frankreich ein Abkommen aus und das Kennzeichnungswirrwar wird noch etwas größer.
Wie auch immer, ich hoffe die Kennzeichnungsfrage ist damit ausreichend geklärt.
Gruß
Jörg
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