Zitat:
Zitat von Awi
Hallo Rotbart,
(A)............... Für diese Antwort ist die Frage aber nicht präzise genug.
Natürlich kann ich z. B. einem in der Nähe befindlichem Schiff Zeichen geben, dass ich in Seenot bin. Er ist dann zur Hilfe verpflichtet und wird mir im Normalfall zu Hilfe kommen. Er muss aber nicht zwingend die Seenotrettung einschalten.
(B)Möglicherweise bin ich aber im Falle einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Falschalamierung für einen Einsatz Regresspflichtig zu machen. Das müssten dann aber Juristen klären.
Ansonsten stimme ich mit dir überein.
Gruß
Jörg
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Moin
(A) Das ist ein konstruierter Einzelfall, der als Antwort auf die Frage nicht sinnvoll ist, im übrigen bedingt sich das - auch die Seerettung bittet Kauffahrtei-Schiff um Hilfe. Ausserdem HAT er (der Andere) die Verpflichtung den Seenotfall umgehend zu melden !
Die Antwort ist leider logisch und vollständig !
(B) Nicht
möglicher Weise sondern SICHER und
deswegen fällt es dem Steuerzahler anheim, denn auch nur eine Stunde Rettungskreuzer-Einsatz dürfte die Portokasse der meisten hier überfordern. (Muss übrigens kein Jurist klären, die Urteile stapeln sich und keines ist jemals abgewiesen worden)