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Alt 15.05.2007, 22:43
rotbart
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Auch in der Bayer. SchiffahrtsVO wird die Sorgfaltspflicht des Schiffführers extra herausgehoben.
Die gilt sogar (noch) an Land, es gab mal einen Unfall beim Mastlegen nachdem das Boot (H-Boot) mit Mast auf den Trailer gekrant wurde (beim H-Boot normaler Vorgang) , dabei wurde ein Crewmitglied ernsthaft verletzt und dem Skipper wurde die mangelnde Aufsichpflicht vorgeworfen.
=> wenn Ihr beim Slippen (RIB) nicht aufpasst und ein zweiter verletzt wird kann es eng werden.
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