Auch in der Bayer. SchiffahrtsVO wird die Sorgfaltspflicht des Schiffführers extra herausgehoben.
Die gilt sogar (noch) an Land, es gab mal einen Unfall beim Mastlegen
nachdem das Boot (H-Boot) mit Mast auf den Trailer gekrant wurde (beim H-Boot normaler Vorgang) , dabei wurde ein Crewmitglied ernsthaft verletzt und dem Skipper wurde die mangelnde Aufsichpflicht vorgeworfen.
=> wenn Ihr beim Slippen (RIB) nicht aufpasst und ein zweiter verletzt wird kann es eng werden.