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Zitat von goeberl
ps. wie kommst du eigentlich zu dem schluss, dass man ein permit generell nur mit versicherungsnachweis bekommt? wo steht das? und komm mir nicht mit "selber gesehen". wie dann was gehandhabt wird, ist eine andere sache. jetzt und hier gehts um das, wie es korrekt ist.
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Bei jeder Anmeldung will der Hafenkapitän von Zadar den Versicherungsnachweis sehen. Hast du keinen wird dir sofort eine kroatische Versicherung verkauft oder es gibt kein permit
lg geri
ps hier noch der entsprechende Text
Zitat von dieser
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EINKLARIERUNG DER VERGNÜGUNGS- UND WASSERSPORTFAHRZEUGE
Nach der Einreise nach Kroatien hat sich der Bootseigner oder Schiffskapitän beim nächstliegenden Hafenamt oder seiner zuständigen Zweigstelle anzumelden, ohne Rücksicht darauf ob er auf dem Land- oder Seeweg eingereist ist. Der Bootseigner, der nach Kroatien auf dem Seeweg einreist, muss ohne Verzögerung auf dem kürzesten Weg den nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen einlaufen (internationaler Grenzübergang), wo Ämter der Polizei, Zoll- und Hafenbehörde vorhanden sind. Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen
Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht.
Bei der Einreiseanmeldung hat der Eigner vorzulegen:
• gültiges Dokument oder amtliche Bescheinigung, dass das Seefahrzeug in das staatliche Schiffsregister des Bootseigner-Landes aufgenommen wurde und ihm ein Flaggenzertifikat erteilt wurde,
• Eigentumsnachweis oder Nutzungsrecht über dos Wasserfahrzeug,
• Nachweis über die Seetüchtigkeit des Wasserfahrzeugs,
• gültige Dokumente über die Befähigung des Bootsführers,
• Haftpflichtversicherungs-Police.
Aufgrund der angegebenen Dokumente wird dem Schiffseigner das Dokument „Einreise- und Aufenthaltsanmeldung einer ausländischen Yacht oder eines Bootes in den Territorial- und Küstengewässern der RK“ /Prijava dolaska i boravka…/ erteilt, das ein Jahr ab dem Ausstellungstag gültig ist.