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Zitat von stebn
Hallo
ich habe heute meine Trailer ablasten lassen von 750kg auf 588kg damit ich in D. die 100 km/h fahren darf.
In der Zulassungsbescheinigung steht jetzt bei F.1 = 750kg und bei F.2 = 588kg.
F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
Das für Deutschland F.2 gilt ist klar!!
Gilt jetzt auch für Österreich F.2 oder gilt dort F.1??
Zugfahrzeug hat eine zGM von 2800kg.
Wenn man jetzt den Trailer dazu rechnet kommt man bei F.2 auf 3550 kg ( Auto und Hänger ) also nur 80km/h in Österreich.
...und bei F.2 auf 3388kg!! Die Gesamtmasse liegt unter 3500kg!! Also 100 km/h in Österreich erlaubt .
Der Gutachter meint das die 750kg nur stehen bleiben um den Trailer später wieder auflasten zu können.
Die Polizei kann mir gar nix dazu sagen  Die hat ja auch nix mit F.1 und F.2 zu tun 
Die Zulassungsstelle meint in Österreich gilt F.2
naja jetzt seid ihr dran....
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mit einem leichten Anhänger und wenn Du unter 3,5 T höchstzulässiges Gesamtgewicht(-masse) beim gesamten Ggespann bleibst, dann darfst Du 50/100/100 fahren.
Kommst Du über 3,5T zulassiges Gesamtgweicht beim Gespann bzw. bleibst Du drunter und hast aber einen schweren Anhänger (über 750kg), dann gilt 50/70/80.
In Deinem Fall würd ich sagen - 50/100/100 , ausser sie stellen Dich auf die Waage, dann wirst Du wahrscheinlich gar nicht mehr fahren, vermute ich mal