Zitat:
Zitat von suncamper2005
Moment zu Punkt 2.
unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll"
Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt!
mfg chri
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das seh ich nicht so, lieber Chris, obwohl Dein Geschreibsel ein bisserl schwer verständlich ist, weil Du Dich nicht an die gesetzl. Ausdrücke hältst (leer, voll ....

).
es zählen immer die zulässigen Gesamtmassen für die Vmax.
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.
Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt.
und noch ein Bonmot - wenn man keinen E zu B hat, dann darf man z.B. auch kein Gespann lenken, bei dem das höchstzul. Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn der Anhänger gar nicht beladen ist und man mit dem tatsächl. Gewicht 1000 kg drunter wäre.
Z.B: darf meine Frau ohne EzuB nicht mit meinem leeren (ohne Boot) 1500kg Anhänger fahren (360 oder 400 kg Eigengewicht ).
das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht. Hab jetzt extra nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut, weil mir ein Polizist aus dem Forum (nicht Berny ) Gegenteiliges erzählt hat (nämlich, dass auch bei schweren Hängern das tatsächl. Gewicht zählt und dass man deshalb mit einem leeren Anhäger auch ohne EzuB fahren dürfte, auch wenn das höchstzulässige über 3,5t liegt)
aber eigentlich gehts hier ja um Geschwindigkeiten

, und ausserdem ist die Auslöserfrage schon lang beantwortet

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