Zitat:
Zitat von santhos
Wenn man diese Überschreitet ist das keine Ortnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand der mit über 2000€ geandet werden kann.
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1) Das stimmt so nicht, der Unterschied ist einfach die Gesetzesgrundlage, und die ist normalerweise die StVO und hier eben das Immissionsgesetz. Aber Prinzipiell sind beides Verwaltungsgesetze.
2) Die Strafen von 2000,- € können schon stimmen, aber das sind Höchststrafen.
Das heißt nicht, dass gleich jeder mit diesem Betrag bestraft wird.
Die Strafen sind im Regelfall analog zur StVO, also auch nicht viel anders.