Mittlerweile ist es prinzipiell gestattet auch mit einem Jetski Wasserski zu ziehen.
Voraussetzungen sind aber unverändert!
D.H. du brauchst eine 2te Person an Bord um den Wasserskifahrer zu beobachten und es müssen alle auf den Jetski passen, also mind. ein 3 Sitzer.
Und so ungern ich Rotbart zustimme

, in diesem Punkt hat er recht.
Die o.a. Bestimmungen gíbt es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen und wurden nicht erlassen um dich zu ärgern, sondern um Unfällen evt. sogar mit Todesfolge vorzubeugen. Sich über diese Regelung bewußt hinwegzusetzen ist nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich, d.h. du gehst das Risiko wider besseren Wissens absichtlich ein.

Das Risiko heißt hier ggf. billigenderweise eine Gefahr fürs Leben einzugehen. Ähnlich wie beim Autofahren muß hier die Frage gestellt werden, ob du überhaupt befähigt bist ein Kraftfahrzeug (hier auf dem Wasser) zu führen.

Diese Frage wird im allgemeinen nicht nur nach einem Unfall gestellt und endet mit der dauerhaften Aberkennung der Fahrerlaubnis.

Mittels Med.psych. Gegengutachten kann man allerdings erreichen, erneut zu einer Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.
Adäquat Thema Auto: Fährt man auf der Autobahn absichtlich in die falsche Richtung, weils definitiv kürzer ist......