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Alt 03.06.2007, 09:06
rotbart
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Zitat:
Zitat von helge
Hallo Sascha,
eventuell schau mal hier als Grundvoraussetzung - vermutlich steht deines nicht auf der Liste:
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Und damit dürfte und sollte das Thema für dich erledigt sein - fahren ohne dritte Person wird dann vermutlich in deinem Fall gar nicht mehr verwarnt - denn wird deines nicht aufgeführt, dann würdest du die "Betriebsbestimmung" nicht einhalten .. du verstehst die Konsequenz?

Ansonsten kann ich dir zustimmen, schade wegen den dummen Bemerkungen. Ich finde es besser man fragt und bekommt Erklärungen, die dann zur Einsicht verhelfen können. Aber manche wissen gar nicht, was dumme Fragen sind, weil sie ihr eigene dumme Antwort nicht erkennen.
Lieber x Euro zu zahlen ist aber keine Einsicht
und ich hoffe Du hast bei Elwis auch dies gelesen :
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Ein Wassermotorrad darf als ziehendes Fahrzeug in einer Wasserskistrecke
eingesetzt werden, wenn es
1. ausreichenden Platz für den Beobachter bietet, um in sicherer Position mit
dem Rücken zum Schiffsführer zu sitzen,

2. über ausreichenden Platz oder Einrichtungen verfügt, um im Notfall einen
Wasserskiläufer bergen zu können,
3. über ausreichende Kippstabilität verfügt,
4. sein Typ in einer amtlichen Liste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung aufgeführt ist; die aktuelle Liste ist im Verkehrsblatt
2003 (Heft 6, S. 140 und Heft 17 S. 569) bekanntgemacht und im Merkblatt
„Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes“ abgedruckt.
Sie ist ferner im Internet unter Um Links zu sehen, bitte registrieren verfügbar, wo sie bei
Bedarf aktualisiert wird.
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und damit gibt es dumme Fragen
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