Servus Gernot,
das mit den Pässen stimmt eigendlich.
In Cres und Mali genügt die Passnummer und die Daten der eingertragenen Personen auf der Personenliste.
Nicht zu verwechseln mit der Crewliste, diese ist nur bei gecharterten Booten notwendig. Für uns Schlauchbootfahrer gilt die Passagierliste in der die Personen eingetragen sind. Es kann auch nachgetragen werden, darf aber die zulässige Zahl an Personen nicht überschreiten.
lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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