Zitat:
Zitat von BinSchStrO
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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Kannst ja um ganz sicher zu gehen, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer Veranstaltung stellen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
(Natürlich dann nicht ans WSA Aschaffenburg, sondern an das zuständige WSA)