Zitat:
Zitat von hausmeisterkrause
Was mir in Deiner Auflistung noch fehlt, ist die Andeutung, dass Du (aufgrund welcher Tatsachen auch immer?!) auf deutschen Strassen und holl. Gewässern "Sonderrechte" genießt...
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Werner,
das siehst Du einmal wie gut Du zuhörst oder liest wenn man dir etwas erklärt und wer hier was verdreht.
Sonderrechte, nicht Wegerechte, auf deutschen Strassen und Gewässern bei
Großschadenslagen und hoheitlichen Aufgaben und nicht auf holländischen Gewässern/Strassen. Habe ich Dir aber an anderer Stelle auch schon mal erklärt.
Aber ich kann schreiben was ich will. Ihr habt Recht. Ich verdrehe weder was noch rudere ich zurück. Liest was da steht und da steht nichts von mehr Kontrollen und auch nicht von einer Belustigung beim Begleichen von Knöllchen. Da steht das einige nicht lesen wollen, was aber eigentlich jedem bewusst sein muß. Denn wie war eine Frage während der Binnenprüfung. Was ist vor dem Befahren eines fremden Gewässers zu tun ? Revierinformationen einholen !
Michel,
ein ähnlicher Tatbestand steht in der holländischen Liste mit 120 Euro, die müßte ich ohne murren hinnehmen, da ich es weiß. Dazu kommt aber das ich selber aufgrund der holländischen Regelung, ab 12 Jahre, damit spekuliere, dass es kostenlos abgeht, wenn ich alle anderen Regeln soweit einhalte. Denn es ist ja nicht eine Führerscheinregel, sondern eine Verkehrsregel. Das kann ich aber heute nicht beantworten, da ich diesbezüglich noch keine Kontrolle erlebt habe. Also werde ich mit dem bewussten Risiko leben müssen und Jackie fährt halt bei geringer Anzahl von anderen Booten auf der 9 km/h Strecke das Boot alleine und ich sitze mit dem Quickstop unmittelbar daneben und zwar solange bis das die Politie es mir ggf. via Knöllchen anders erklärt.
Deine bezifferte Summe ist sicherlich nicht angemessen, auch nicht für mich. Mir entzieht sich da ehrlich gesagt, die Wissensgrundlage wie solche Verwarnungsgelder festgelegt werden. Bei 60 Euro Quickstop weiß ich nicht, wo da die angemessene Grenze liegt. Warum ?
Ein Boot führerlos mit 15 und viel mehr PS kann zu einer großen Gefahr werden. Auch wenn es nur der Quickstop ist. Ich habe voriges Jahr die Fotos eines Wasserskooters gesehen, der führerlos mit hoher Geschwindigkeit in einem Maasarm in die Uferböschung raste. Ich muss ehrlich sagen, ich möchte nicht am Strand/Ufer sitzen oder davon im Badeboot erwischt werden. Deshalb
würde ich persönlich einen solchen Fall höher bewerten, als wenn ich am Führerstand ( ab 01/07 Pflicht) eines offenen Sportbootes ohne Weste stehe. Vieleicht auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf das führerlose Boot Höhe Asselt ( in einem der Foren steht es), was zum Glück fast 30 Minuten mit einem Kleinkind
im Kreis fuhr, bevor es von anderen Bootsleuten zum Stoppen gebracht werden konnte. Der Bootsführer war ohne Quickstop am Körper über Bord gegangen.
Übrigens bis vor den Bildern habe ich das auch anders bewertet und seid dem erinnert mich auch meine Besatzung immer brav dran, wenn ich ihn nicht am Körper habe.
So, da ich das orange Forum nicht mit den persönlichen Diskrepanzen zwischen einem kleinen Personenkreis aus dem Blauen Forum und mir belasten möchte, sollten wir also die Stammtischparolen und versteckten Bemerkungen aus meiner Sicht sein lassen, sondern fachlich und sachlich über das Thema weiter diskutieren.
Gruß Hans