Zitat:
Zitat von DieterM
Und warum wandelst Du den Trailer nicht zurück an den Verkäufer?
Seit 1996 oder 1997 sind EU-weit Rückfahrautomatik bei neuzuzulassenen Trailer vorgeschrieben, auch in Deutschland, so auch in Österreich. Der in Stuttgart gekaufte Trailer ist warscheinlich älteren Datums. Also zurück mit dem an den Verkäufer! 
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Mir wurde seitens meiner landesregierung erklärt das nur bei NEUTYPISIERUNGEN dieses Problem besteht den der verkäufer in DE hat selbst den Trailer erst vor einen jahr gekauft und selbst angemeldet in de, also werden sie dir nur bei NEUTYPISIERUNG draufsteigen können.
mfg chri