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Zitat von Frankie
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Meine abschließender Rat für alle: Man sollte seine Rechtschutzversicherung überprüfen denn Luft und Wasserfahrzeuge sind in der normalen Versicherung nicht enthalten.
Da ich immer noch nicht sagen kann das die Geschichte zu Ende ist möchte ich den Namen des Händlers auch weiterhin nicht sagen. vielleicht später mal unter der Rubrik Händler
Gruß Frankie
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Ich weiß nicht, was Du mit Deinem guten Rat sagen möchtest, denn eine Rechtschutzversicherung kann Dich nur schützen, wenn Du wirklich im Recht bist, aber nicht wenn Du einem findigen Händler ausgeliefert bist.
Als Ersatz für Deinen zerlegten alten Motor hat er Dir eine anderen aufs Auge gedrückt und den Du bezahlt hast mit EC-Karte. Eine Abbuchung dieser EC-Karte wirst Du nur sehr schwer verhindern können, bitte erkundige Dich bei der Bank. Geld zurückzuholen halte ich für aussichtslos, wer hat Dir denn sowas erzählt? Nur bei einer autorisierten Bank-Abbuchung kannst Du diese rückgängig machen.
Das Du nun einen zweiten kaputten Motor hast der angeblich trocken gelaufen ist, dürfte Dein Pech sein, denn die Beweislage ist auf Deiner Seite. Und da kannst Du schlechtem Geld möglicherweise noch weiteres schlechtes Geld mit Gutachtern nachschmeißen ohne dem Händler an den Kragen zu kommen.
Nachdem der Händler-Chef Dich auch nicht mehr sehen will, aus welchen Gründen auch immer, hast Du besonders schlechte Karten mit ihm ein ausgleichendes vernünftiges Gespräch zu führen um den zweiten Motor nun auf Vordermann zu bringen. Diese Modalität ist meistens die eher erfolgsversprechende.
Hier ist guter Rat sehr teuer, denn ich sehe für Dich keine juristischen Chancen.
Möglicherweise muß Du den zweiten Motor ganz abschreiben oder Dir eine andere Werkstatt suchen um ihn reparieren zu lassen, wenn Du selber kein "Schrauber" bist. Tut mir sehr Leid für Dich.