Hallo,
also ich muss zugeben, dass ich die ganze Geschichte auch nach deinem letzten Posting noch nicht wirklich verstanden habe. Da geht es mir wie Peter, ich kann nur mutmaßen, welchen Motor Du nun in welchem Zustand zu Hause hast.
Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast.
Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung.
Wenn Du von deiner Rechtsschutzversicherung schon ein ablehnendes Schreiben hast, dann poste doch bitte mal, was genau die geschrieben haben, und was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für Dich gelten, drinsteht. So rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Versicherungsschutz gewähren müssen...
Klaus
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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