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Alt 05.07.2007, 17:34
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von KlausB
Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung.
Hallo Klaus,

also da muss man genau das Kleingedruckte des Vertrages lesen!

Bei uns steht da etwas drin, von Wasserfahrzeuge mit einer Leistung ab 40 PS (oder waren es 40 KW) sind nicht im Versicherungsumfang enthalten... dazu gehören nicht nur irgendwelche Ansprüche sie sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben, sondern auch um die Streitsache Wasserfahrzeug selbst, also Versicherung/Kauf/Verkauf, da ist nichts abgedeckt! Deswegen ändert man dann auch die Versicherung um, dass auch größere Boote mitversichert sind und das rechtzeitig.

Ein Rechtsstreit (womöglich noch im Ausland) ist mit sehr hohen Kosten verbunden und ohne Versicherung kann das sehr teuer werden. Aufgrund eines PKW-Unfalls in Spanien musste ich ja schon erleben, wie langwierig und vor allem wie problematisch das werden kann... da kam es übrigens nicht zum Rechtstreit, aber einen Rechtsanwalt brauchte ich trotzdem, der meine Rechte vertritt... im Ausland wird das Anwaltshonorar dann allerdings nicht von der gegn. Versicherung getragen, das musste dann die Rechtschutz begleichen!

Gruß Markus
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