Hallo,
zunächst zu der EC-Zahlung. Die Zahlung erfolgte mit Unterschrift und EC-Karte. Ich bin Kunde bei der Sparkasse dort habe ich nach gefragt und die Information erhalten das man bei solch einer Zahlung sein Geld zurückholen kann.
Der Händler kann bei der Zahlung nicht erkennen ob das Konto die Notwendige Deckung aufweist deshalb kann man auch bei vielen Geschäften nur noch mit eingabe der Pin bezahlen weil es sicherer ist für den Händler.
Jetzt zu der Frage warum das Geld noch nicht abgebucht wurde?
Zwei Tage bevor ich den Motor gekauft habe ist bei dem Händler der Blitz
eingeschlagen. Er konnte meine Karte einlesen und einen Beleg drucken zur Unterschrift aber keine Verbindung zur Bank aufbauen. Er müsste jetzt mit dem Beleg zur Bank gehen und den von mir Unterschriebenen Beleg vorzeigen.
Dieses ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Ich weiß auch nicht ob das noch gemacht wird.
Dieses habe ich bis jetzt noch nicht mit geteilt weil es die ganze Sache weiter unverständlicher macht.
Jetzt zu dem Motor den ich zu Hause habe es ist mein alter Volvo penta
den ich vorher gefahren habe.
Nun noch einmal zusammen gefasst etwas einfacher.
Irgendjemand hat einen Motor den bringt er zur Werkstatt weil er Öl verliert.
Dort wird er zerlegt und dabei wird festgestellt das es günstiger sein könnte
einen neuen Motor zu kaufen über eine längere zeit ( ca.3-4 Jahre) gesehen.
Dieses macht er dann und läßt seinen alten Motor zerlegt erstmal beim Händler.
Bei der ersten Fahrt geht dann der neue Motor kaput.
Man kan sich nicht darauf einigen woran es gelegen hat und man trennt sich.
Der Kunde nimmt aber sein alten zerlegten Motor wieder mit nach Hause
Dort sieht er dann das einige Teile beim zerlegen in der Werkstatt beschädigt worden sind.
So hat jeder einen Schaden der Kunde und der Händler.
Jeder der Kunde und der Händler könnte jetzt mit seinem Anwalt zu Felde ziehen. Die Gewinner wären auf jeden Fall die Anwälte.
Der Kunde möchte nicht einen Anwalt einschalten weil er sich nicht sicher ist ob er gegen die Finanziellen folgen abgesichert wäre.
Der Händler macht zur Zeit auch keine anstalten Rechtsmittel einzusetzen.
Denn er muß auch abschätzen für welche Summe die Anwälte eingeschaltet werden sollen ( nach Abzug der Mehrwehrtsteuer 670€) und welche Möglichkeiten er hat aus der Gewährleistung zu kommen.
Wen es so bleibt wie es jetzt ist, ist der Kunde Zähne knirschend zufrieden.
Deshalb möcht ich hier auch nicht den Namen des Händlers nennen.
(keine Schlafende Hunde wecken)
Man kann auch sagen es war ein Zusammenstoß wo jeder eine dicke Beule davon getragen hat.
Ich hoffe jetzt hat jeder die ganze Sache Richtig verstanden.
Gruß Frankie