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Alt 06.07.2007, 10:12
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Gewährleistung Motor trocken

Frankie, danke für Dein letztes Posting, jetzt blicke ich auch durch.

Deshalb vielleicht noch mal ein paar Tips zusammengefasst, obwohl eigentlich schon einiges geschrieben wurde.

Ein per EC-Karte überwiesener Betrag kann z. Teil rückgängig gemacht werden, nämlich dann, wenn per Unterschrift die Abbuchung veranlaßt wurde.
Zwar ist die Bank dann verpflichtet, die Daten des "Nichtbezahlers" an den Verkäufer weiterzugeben, aber die Rückbuchung ist möglich.

Dies gilt wie thball bereits berichtet hat, nicht bei Karten wie Visa oder wenn mit PIN eine sofortige Übertragung (Buchung) erfolgte.

Solltet Ihr bei einem Händler einen Motor gebraucht kaufen, achtet darauf, dass vertraglich eine Garantie (später Gewährleistung) ausgehandelt wird.
Hat der Händler nämlich im Auftrag verkauft, gibt es nix Garantia.

Wichtig ist, dass nach 6 Monaten (auch bei neuen Gegenständen) die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, dann nennt man das Gewährleistung. Im Rahmen der Gewährleistung muss dann der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Dies gilt auch bei anderen Dingen des Lebens, z. B. Autokauf. Wobei ich folgendes sagen muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich bei Händlern, bei den ich öfter kaufe, sehr kulant bedient werde, auch dann wenn evtl. die Garantie oder Gewährleistung eigentlich gar nicht mehr greift.

Gruß Erich

Das war jetzt allgemeine Information, hoffentlich verständlich und knapp auch wenn es nicht direkt mit dem Problem von Frankie´s Motorenproblemen und seinem Händler zu tun hat

Geändert von Erich der Wikinger (06.07.2007 um 10:14 Uhr) Grund: Nachsatz vergessen
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