Zitat:
Zitat von herbert
Nachtrag:
Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt
Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?
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Herbert
Bitte nicht immer wieder von Vorn - wir hatten es schon 1000 und 1 mal
(A) Herkunftsland ( Flaggenstaatprinzip)
(B) Einschränkung durch Küstenstaatsprinzip
einfachstes juristisches Prinzip