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Alt 10.07.2007, 15:42
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?
Herbert
Bitte nicht immer wieder von Vorn - wir hatten es schon 1000 und 1 mal
(A) Herkunftsland ( Flaggenstaatprinzip)
(B) Einschränkung durch Küstenstaatsprinzip

einfachstes juristisches Prinzip
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