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Alt 27.07.2007, 12:16
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Nee Ralf,

billiger ist das nicht unbedingt - ich hatte neulich so einen Fall, wo der Mandant zuvor damit gedroht hatte, "Russisch" die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Der hatte hinterher auch noch die Kosten der Strafverteidigung zu tragen, obwohl wir es mit Mühe und Not noch geschafft haben, dass das Strafverfahren gegen ihn wegen Bedrohung/Nötigung gegen Auflage eingestellt wurde.

Ich kann die Meinung zwar verstehen, und mir geht es manchmal auch so, dass ich am liebsten einem Schuldner sämtliche Finger brechen lassen würde, aber .... leider, leider ist das illegal.

Frank: Ist dein Mieter nun der Ersteller der von Dir verlinkten Internetseite? Dann müsstest Du doch dessen Seminargebühren pfänden lassen können. Oder ist das so zu verstehen, dass er auf seiner Seite (welcher?) einen Link zu der von Dir verlinkten Seite hat?

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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