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Alt 17.09.2007, 10:13
xtoms
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Hallo DieterM,

Zitat:
Zitat von DieterM
Für deutsche Bürger, die aus dem EU-Land zurücksiedeln und einen im EU-Ausland erworbenen Bootsführerschein mitbringen, gibt es Sonderregelungen.
Ich habe im Urlaub im Polen ein Motorboot Fahrschein erworben. (Certificate of Competency of Motorboat Helmsmann). Seit 20 Jahren wohne und arbeite ich in D, habe auch polnische Stadtangehörigkeit und Wohnsitz (Immobilie) in Polen.
Ich kann natürlich mein Schlauchboot (10 Ps) auch in Polen anmelden, und überall auf dem Wasser fahren. (Das Boot hat noch 5 Ps Motor und ist i D angemeldet. Es wird auf 10 Ps aufgerüstet)
Warum sollte es mir, in Deutschland nicht erlaubt sein ??? (Führerschein umschreiben oder mein Schlauchboot in D gekauft, in D anmelden).
Wo kann ich nach diesen Sonderregelungen nachfragen (welche Behörde)?

Gruß
xToms
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