Thema: Funkzeugnis
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Alt 28.09.2007, 19:28
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Hallo Oliver,

Im Prinzip ja. Das "Skipper B" beinhaltet ein UKW-Seefunkzeugnis, wenn es - ich glaube - 2004 oder später erworben wurde.
Damit darf man ein "angemeldetes" Seeunkgerät in HR betreiben (egal ob auf einer dt, Ö oder HR Yacht).

Allerdings kann dieses NICHT umgeschrieben werden auf ein nationales Seefunkzeugnis.

Die Seefunkzeugnisse der höherwertigen kroatischen Patente können sehrwohl auf nationale Funkerzeugnisse umgeschrieben werden.

Die Rechtsgrundlagen nach Österr. Recht habe ich verfügbar, die nach dt. Recht wird wohl jemand anders finden.

Gruss
Andreas
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