Einzelnen Beitrag anzeigen
  #22  
Alt 28.09.2007, 23:28
fabio_z
Gast
 
Beiträge: n/a


Führerscheinbestimmungen Europa

Zitat:
Zitat von spalo
Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit.
Hallo,
...ich finde es auch interessant ... deswegen recherchiere ich gerade.
Ich weiß es nicht ob es so einfach ist mit der deutsche Gerichtsbarkeit; eigentlich werden die Streitfälle dort verhandelt wo etwas auch passiert ist, solange es das Gesetzt dort nicht explizit anders vorschreibt.
Beispiel: 2 deutsche haben in USA ein Autounfall; einer davon ist 16 Jahre alt und hat dort gerade den FS gemacht ... dann zeigt man den in Deutschland an wg. Fahren ohne FS an ?
oder: du trägst in Amsterdam Gras mit dir rum - in der dort zulässige Menge -
ein Deutscher bekommt es mit und zeigt dich in D an. Was nun ?
Und noch ein Beispiel diesmal andersrum: versuche mal in einem Land - in dem die Promille Grenze bei Null steht, mit 0,5 im Blut zu fahren und dann - wenn sie dich erwischen - dich auf deutsches Recht zu beziehen, weil du deutscher bist ... ich glaube es würde schief gehen. Warum sollte das Gegenteil aber gehen ? Dann bräuchte man im Ausland gar kein dortiges Recht, denn wir nehmen unsere gleich überall mit, oder denke ich verkehrt ?
Und nochmal: jeder Versicherung bestätigt dir daß sie Schäden immer abdecken, solange du das Gesetzt des Landes in dem du fährst, nicht verletzt.
In deinem Beispiel bräuchten sie es nicht zu tun.
Ich suche weiter...

Gruß
Mit Zitat antworten