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Alt 29.09.2007, 07:28
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thball thball ist offline
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Boot Infos

Hallo,

Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche.

Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten.

Die andere Seite sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Mag vielleicht sein, dass Du im Ausland mit dem Boot nach dortigen Bestimmungen rechtmäßig unterwegs warst (also trifft Dich keine strafrechtliche Verfolgung), aber es kann durchaus sein, dass das deut. Gericht feststellt, dass Du nach unseren Bedingungen nicht geeignet warst ein Boot zu führen. Die Folge ist, dass Du bei der Schuldzuweisung Dich sehr wahrscheinlich schlechter stellst als ein vergleichbarer Skipper, der den SBF See hat und auch Erfahrung nachweisen konnte. (Allgemeiner Gerichtsstand gem. ZPO ist da wo Du Deinen Wohnsitz hast)

Denke das Problem ist einfach, dass es hier kein schwarz-weiss gibt. Gerichte werden je nach Fall unterschiedlich urteilen (auch bei gleichen Fällen gibt es unterschiedliche Urteile je nach Instanz), aber wenn man die Unfallberichte der BSU liest ist Erfahrung und die dementsprechenden Nachweise (Patente) ein wichtiges Thema.

Also wieso sich schlechter Stellen wenn man doch verhälntnismäßig einfach ein Patent in D erwerben kann!?
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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Geändert von thball (29.09.2007 um 07:37 Uhr)
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