Führerschein
Hallo nochmal,
die Gerichtsbarkeit bei Straftaten ist ganz klar in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es geht in dem von mir geschilderten Fall nur darum, wenn ein Deutscher einen Deutschen verletzt. In diesem Fall trifft das, wie von mir geschildert zu. Wenn der Deutsche einen Ausländer verletzt, greift die StPO nicht. Ein großes Problem ist im erstgenannten Fall, dass evtl. die Versicherung nicht oder nur zum Teil Schadenersatzpflichtig ist. Da ich beruflich mit diesen trockenen Themen zu tun habe, könnt Ihr mir schon glauben. Bei Ordnungswidrigkeiten verhält es sich da ganz anderst.
Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in diese Sache bringen.
Gruß Alois
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