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Alt 30.09.2007, 10:30
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat von spalo

Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein
Hallo Alois,

das ist so geschrieben schlicht und ergreifend falsch.

Der verletzte Deutsche kann vielleicht alles mögliche gegen den Unfallverursacher geltend machen, NUR GENAU DAS FAHREN OHNE BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT. Genau das eben nicht!

(Territorialprinzip: Der Unfallverursacher hat - zumindest hinsichtlich des Führerscheins - die betreffenden Gesetze am Ort des Unfalls eingehalten).

Bsp:
Ein Deutscher Zuckerbäcker arbeitet im Land XY als Gasinstallateur. In XY braucht er keine Konzession/Überprüfung oder sonst was dafür. In Deutschland bräuchte er einen Meisterbrief oder sowas. Hat er nicht, und in XY braucht er das nicht. Er baut in XY für einen Deutschen eine Gasheizung, die fliegt in die Luft und verletzt den Kunden.
Kann der Kunde den Zuckerbäcker in D verklagen, weil dieser ohne fachlichen Befähigungsnachweis im Lande XY eine Installationsfirma betreibt?
Die Antwort lautet selbstverständlich NEIN. Der Zuckerbäcker hat sich an die Gewerbeordnung in XY gehalten.

Gruss
Andreas
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