Zitat:
Zitat von Gunter
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ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.
Gruß
Gunter
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Das ist nicht korrekt.
Die 5-Tageszulassung kostet Eur 18 und man braucht eine Haftversicherung dazu, und ... sie gelten auch außerhalb D innerhalb der EU (A, I und NL bisher ohne Probleme! Andere EU-Länder könnten u nterschiedlich reagieren, es liegen hier bisher keine Erfahrungen vor, das gilt auch hier für GB. Auch in der Schweiz wurden diese deutschen Kurz-Kennzeichen nicht beanstandet.
Die alte rote Überführungs-Kennzeichen durften nur eingeschränkt benutzt werden im Ausland, insofern gilt die Aussage der Zulassungsstelle von Gunter nur für frühere rote Kennzeichen.
Auch Österreich hat bereits mehrere italien. Boote/Trailer mit österr. Sonder-Kennzeichen aus Italien geholt in der letzten Zeit.