Hallo Alex,
hoffe Du hast dem Käufer auch die ABE vom Trailer mitgegeben, denn diese benötigt er zur Vorlage bei seiner Zulassungsstelle für die Ummeldung des Trailers. Die Ummeldekosten trägt immer der Käufer der auch dies mit seiner Indentfizierung (Ausweis) durchführen muß, das Nummerschild kann drauf bleiben wenn es der selbe Landkreis ist. Ist der TÜV fällig, dann wird die Zulassungsstelle darauf bestehen, das dieser zuerst absolviert wird bevor sie die neuen Zulassungsunterlagen herausrausrücken wird. Diese Kosten hängen davon ab was Du im Kaufvertrag ausgemacht hast.