Trailerverkauf
Bei einer Umschreibung (bzw. einem Halterwechsel)im selben Landkreis bzw. Zulassungsbereich in Deutschland braucht man kein neues Nummernschild u. auch nicht gross rummachen, der neue Halter geht zur Zulassungsstelle u. laesst den Trailer auf sich als neuen Halter umschreiben.
Natuerlich die vorher beschriebenen Sachen mitnehmen; Versicherungsdoppelkarte (wenn Versicherung gewuenscht), Ausweis, Trailerbrief (ABE).
Die Kosten werden von der Zulassungsstele erhoben u. sind unabhaengig vom Kaufvertrag (wie Dieter da meint).
Bruno
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Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr.
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum u. die menschliche Dummheit ..............
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