Zitat:
Zitat von Udo
Hallo Klaus,
Danke, das ist doch mal eine Aussage mit der ich etwas anfangen kann
Damit kann ich zumindest meinen Sohn solange davon abhalten bis er einen eigenen Haushalt ( Telefonanschluss ) hat .
Gruß Udo
|
Wir haben hier bereits mehrfach über Urheberrecht gesprochen im FORUM. So ist Musik übers Internet solange ein Urhebermissbrauch, solange der Titel nicht frei zugänglich ist im Iternet und das dort deklariert wird.
Du mußt D/Sohn nicht abhalten. Du kannst es solange er nicht volljährig und sebstverantwortlich ist, ausdrücklich verbieten, denn ... Du haftest dafür was er anstellt.