Zitat:
Zitat von Holger K.
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
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Um das genau gehts ja, wenn jemand den Namen eines anderen
gebraucht!
Das heißt ja nicht, dass er den Namen erwähnt, auspricht, niederschreibt, veröffentlicht, usw usw... sondern gebraucht =
er verwendet diesen, als sei er sein eigener (oder in diese Richtung). (vielleicht kann mal ein RA hier im Forum das besser erklären, ich finde jetzt nicht die richtigen Worte, dass sich ein Laie auch auskennt.)
Du solltest den Text schon richtig auslegen.
Und bezüglich dem Forum bzw dem Ebay Angebot: ich kenn die Geschichte jetzt nicht genau, weil ich das nicht verfolgt habe, aber wenn Spekulativ ein Name erwähnt wird, so kann der Betroffen sicherlich verlangen, das klarzustellen, aber sicherlich nicht, das zu löschen.