Stöööööhhhhhhhnnnnnnnn
Das ist hier schon hunderte von Malen diskutiert worden => Suchfunktion
ABER NOCHMALS KURZ
Ein in D registriertes Boot mit einem dt. Eigner unterliegt dt. Vorschriften UND ZUSÄTZLICH den ausländischen wenn diese enger gefasst sind.
Beispiel
D : 1 Rettungsring / Land xy : 2 rettungsringe => willst Du dort fahren 2
XY Land : Beleuchtung Fackel / D : BSGH Beleuchtung ==> nix Fackel sondern BSH
D : zugelassen für 5 Personen / Land xy sagt 1 Boot max 2 Pax ==> 2 Pax in yx Land
IMMER DAS WAS ENGER IST GILT - also jetzt bitte nicht mit 40 PS und Führerscheinfreiheit diskutieren