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Alt 12.11.2007, 16:15
rotbart
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Rotes Gesicht

Stöööööhhhhhhhnnnnnnnn
Das ist hier schon hunderte von Malen diskutiert worden => Suchfunktion

ABER NOCHMALS KURZ

Ein in D registriertes Boot mit einem dt. Eigner unterliegt dt. Vorschriften UND ZUSÄTZLICH den ausländischen wenn diese enger gefasst sind.

Beispiel
D : 1 Rettungsring / Land xy : 2 rettungsringe => willst Du dort fahren 2

XY Land : Beleuchtung Fackel / D : BSGH Beleuchtung ==> nix Fackel sondern BSH

D : zugelassen für 5 Personen / Land xy sagt 1 Boot max 2 Pax ==> 2 Pax in yx Land

IMMER DAS WAS ENGER IST GILT - also jetzt bitte nicht mit 40 PS und Führerscheinfreiheit diskutieren
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