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Alt 15.11.2007, 23:04
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
Naja müssen musst du das nicht!! Aber der Verkäufer will auch nicht auf das bestellte Gerät sitzen bleiben!!

Du kannst nur bei Nichteinhaltung der Lieferzeit zurücktreten!!

Eine Konventionalstrafe kannst du abverlangen wenn du das vorher vereinbart hast!!

So ist das auch im Werkvertrag!!
Hallo Stefan,

klar es gibt Leute, die bestellen etwas und holen es nicht ab. Aber der Markt bestellt den LCD sowieso, ob ich mich jetzt verpflichte, den abzuholen oder nicht.

Das mit dem Rücktritt ist klar, selbst wenn der Markt die Lieferzeit einhalten würde, könnte ich jederzeit zurücktreten... Ich möchte aber den Fernseher...

Ja das mit der Konventionalstrafe ist mir viel zu spät eingefallen... hmm was setzt man da pro Tag an? Oder pro Stunde?!?

Werkvertrag = AGB in den Geschäften... früher war das alles einfacher. So einfach, dass es langweilig war und dann erfand man die AGB und immer mehr, bis zum Chaos, bei dem wir heute sind. Alles fing vermutlich an mit dem Spruch: Musst Du mal den Anwalt fragen... die Anwälte waren dann so schlauh und beschafften sich schnell immer mehr Arbeit...

Gruß Markus

PS: Wenigstens gibt es noch wirklich gute Geschäfte (Fernseher wird eben geliefert, wenn er nicht in den Kofferraum passt), da zahl ich lieber 100€ mehr (entspricht ca. 3% des Warenwerts)
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