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Alt 15.11.2007, 23:51
rotbart
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Das ist aber kein Werkvertrag sondern ein Kaufvertrag !!

Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, dann ist die Einzuhalten geschieht dies nicht muß man unter Fristsetzung abmahnen, dann kann man Wandlung oder Minderung verlangen - ganz einfach

Die AGB's müssen übergeben werden oder deutlich sichtbar aushängen und es muß auf dem Vertrag darauf hingewiesen werden (incl. dem Platz wo sie frei zugänglich nachzulesen sind!!), man kann sie auch streichen, dann war's das (der normale Verkäufer weis noch nicht einmal was passiert ist )

Konventionalstrafe im Kaufvertrag dann muß es ein echter sein, aber kein einfacher Kauf.

Allerdings kann man einen Schaden geltend machen :
Beispiel Winter minus 10° Ofen defekt - Händler sagt übermorgen neuer Ofen fertig eingebaut - dauert zwei Wochen -
Deine Zehen erfrieren ==> Schmerzensgeld
Die Wasserrohre platzen ==> Schadenersatz
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