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Alt 16.11.2007, 08:08
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat von rotbart
Das ist aber kein Werkvertrag sondern ein Kaufvertrag !!

Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, dann ist die Einzuhalten geschieht dies nicht muß man unter Fristsetzung abmahnen, dann kann man Wandlung oder Minderung verlangen - ganz einfach

Die AGB's müssen übergeben werden oder deutlich sichtbar aushängen und es muß auf dem Vertrag darauf hingewiesen werden (incl. dem Platz wo sie frei zugänglich nachzulesen sind!!), man kann sie auch streichen, dann war's das (der normale Verkäufer weis noch nicht einmal was passiert ist )

Konventionalstrafe im Kaufvertrag dann muß es ein echter sein, aber kein einfacher Kauf.

Allerdings kann man einen Schaden geltend machen :
Beispiel Winter minus 10° Ofen defekt - Händler sagt übermorgen neuer Ofen fertig eingebaut - dauert zwei Wochen -
Deine Zehen erfrieren ==> Schmerzensgeld
Die Wasserrohre platzen ==> Schadenersatz
Hallo Roland,

Abmahnen muss man überhaupt nicht, man kann in so einem M...-Markt ohne jedes weitere Problem sein Geld zurück bekommen, wenn man das Gerät doch nicht will. Das ist deswegen ganz einfach, da die ein 14-tägiges Rückgaberecht gewähren, bei nichtgefallen. Muss man nicht einmal begründen. Also wenn man das Gerät nicht möchte, dann wäre es ja Unsinn, es zu bezahlen und sofort wieder zurückzugeben. Soviel Einsicht haben sogar die Mitarbeiter des Marktes...

Jedes Geschäft wollen/müssen die Verkäufer nach der geltenden AGB des Marktes abwickeln. Kunden AGB`s (auch das geht, kann jeder für sich erstellen) werden sicher nicht anerkannt... ob der Verkäufer merkt wenn Du deren AGB steichen willst und ob das nicht eher Nachteile bringt, da bin ich überfragt. Manche AGB`s sind sowieso teilweise nicht gültig, da diese deutschem Recht wiedersprechen.

Schadenersatz bei einem Fernseher, das dürfte echt schwierig werden. Statt Fernsehen ist man spazieren gegangen, dann ausgerutscht und hat sich bei dem Wetter das Bein gebrochen? Ich glaube nicht, dass irgendein Richter dieser Argumentation folgen kann oder will...

Konventionalstrafe wäre das einzige. Ein richtiger Kaufvertrag kommt mit einer Anzahlung aber immer zustande, sonst würde man ja keine Anzahlung machen?!?

Gruß Markus

PS: Das hat allerdings alles nichts damit zu tun, dass der Verkäufer nett oder weniger nett ist... oder gar unverschämt...

Geändert von Markus[LB] (16.11.2007 um 08:24 Uhr)
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