Hallo Jürgen!
Bei uns in Ö (welches Bundesland) ist erst ab 1998 die CE-Konformitätserklärung vorzulegen.
Für Boote und Motoren älteren Baujahrs ist ein Nachweis zu erbringen, dass das Boot bzw. der Motor vor 1998 "in der EU in Verkehr gebracht wurde". Dies erfolgt in der Regel durch die Vorlage einer Kopie einer Ö Zulassung (für Ö reicht, wenn du das seinerzeitige Kennzeichen weisst) oder einer zB D Registrierung.
Wenn zB das Boot in Ö schon zugelassen war und jetzt ein Motorentausch erfolgt, könnte es unter Umständen ein wenig einfacher werden.
Schau dir mal dazu die Zulassungsbestimmungen deiner Landesregierung an, für NÖ (ist eh in ganz Ö grundsätzlich fast gleich)
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Da gibts ganz unter auf der Seite Downloads, schau dir das Merkblatt an.
Gruss
Andreas