Zitat:
Zitat von Edwin
- er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein -
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Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt
oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Als Österreicher fahre ich unter österreichischer Flagge, stellt sich die Frage, ob ich als Besitzer eines Patents nicht doch die nötige Berechtigung habe, zumal es ja eigentlich gar keinen wirklichen amtlichen Küstenschein gibt (zumidest bis vor kurzem, jetzt wurde ja ein C eingeführt) ....
Und dann gibts ja noch die Frage, ob ich als Österreicher überhaupt einen Küstenschein brauche, usw usw usw
Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.
Früher gabs mal den FB1, warum wurde der eigentlich abgeschafft ???
Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.