Nach dem CMR-Abkommen haftet der Frachtführer für die transportierte Ware mit dem vollen Warenwert, höchstens jedoch zu einem festgelegten Tarif pro kg.
Die CMR-Bestimmung ist keine "Versicherungssumme", somit kann eine "Unterversicherung" nicht eingewendet werden. Der Haftungs-Betrag - wäre es denn eine Versicherung - wäre als VS auf "erstes Risiko" zu betrachten, jeder Schaden bis zum max. kg-Tarif muss bezahlt werden. Das ist, was du vom Frachtführer max. ersetzt bekommst, wenn was passiert und keine weitere Versicherung besteht.
Wenn die Ware wertvoller ist als dieser "Kilopreise" können der Warenversender oder der Warenempfänger auf eigene Rechnung die Ware versichern.
Dies kann beim Frachtfürhrer geschehen oder sonstwie.
Wenn dein Boot wertvoller ist als 9 Euro pro Kg oder was eben gerade der Tarif ist (weiss ich auch nicht auswendig), dann kannst du es versichern.
Wenn du eine Kaskoversicherung hast, die ausdrücklich das Transportrisiko zB am Tieflader (darum gehts doch in dieser kryptischen X-Y-Theorie, oder?) mitversichert, dann ist alles gut.
Ansonsten eine Versicherung beim Frachtführer abschliessen.
Wenn mehrere Versicherungen bestehen, leisten alle gemeinsam maximal den tatsächlich entstandenen Schaden nach dem Subsidiaritätsprinzip. Dh, die machen sich aus, wer konkret welchen Anteil am Schaden übernimmt.
In der Praxis wird dich dein Logistikpartner (also das Transportunternehmen) in Transportgutversicherungen sicherlich bestens beraten. Der ist Fachmann dafür und verdient dabei auch mit.
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Gruss
Andreas
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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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