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Zitat von brando
Hallo Oliver,
bleib ruhig.
Wie sieht es denn mit einem Kurzzeitkennzeichen aus ?
Kann Dein Bootslieferant den Trailer zur Not auf sich zulassen ?
Frag mal den Ribfreak wie er das letztes Jahr mit Herberts Falcon gemacht hat.
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Hallo Jörg,
wenn Du ein deutsches Kurzkennzeichen meinst, das ist die eine mögliche Lösung für den Transport nach D, wie ich schon darauf hinwies, aber Oliver muß vorher wissen, ob der britische Trailer auch durch den deutschen TÜV geht. Wenn er keine eindeutige EU-Zulassung klar bekommt vom Hersteller, dann muß er vor der deutschen zulassung das Trailergutachten beim TÜV machen, und wenn das in die Hose geht wegen Umrüstungen, dann sieht Oliver hinterher alt aus. Aber ich hatte ihn schon vor Monaten darauf hingewiesen, irgendwo geht er diese Sache zu hemdsärmelig an.
Daher bleibt Oliver vor der Abnahme des Trailers nur die exakte Klärung der offenen Fragen beim britischen Hersteller. Das kann ihm RIBFREAK auch kaum klären, da er kaum weiß was Oliver da bestellt hat. Und wir wissen es auch nicht, da britische Trailer-Hersteller hier überhaupt nicht bekannt sind. Wie ich schon erwähnte, weiß ich lediglich von Roland-Rotbart das die Briten lausige Trailer verwenden und vorzugsweise nur Hafentrailer. Weiß der Teufel was Oliver sich da bestellt hat.
Aus Italien, Frankreich und auch aus Holland sind inzw. hier über 25 Trailer nach D und A geholt worden, für die alle die richtigen Papiere mitkamen. Auch aus GB werden diese hier benötigt, teilweise für die TÜV-Abnahme bzw. Typisierung (in A) und auch die Zulassungen zum Verkehr. So muß es auch aus GB so geschehen. Und bei meinen rund 15 Fällen waren die Details vorher geklärt, und nicht erst im Nachhinein. Daher weiß ich auch vom Fall Ralf, das ein Trailer ohne Rückfahrautomatik keine Zulassung bekommt, dies ist schließlich auch eine der EU-Zulassungsbedingungen bei gebremsten Trailern.
Bekommt Oliver hier nicht eine klare technische Aussage von den Briten und die Zulassungunterlagen mit der EU-Zertfizierung für den bestellten Trailer, würde ich die Abnahme des Trailers verweigern an seiner Stelle, und mir die Rumpfdaten (bestimmte Maße und Schwerpunkt) vom bestellten Boot geben lassen und umgehend eine deutschen Trailer kaufen. Da würde der ganze jetzige Ärger wegfallen, und der Trailer müßte bei der Abholung des Bootes lediglich in den Auflagepunkten noch fein eingestellt werden, wenn das Boot aufgeladen wird.
Das hat hier auch nichts mit Besserwisserei zu tun, sondern dient lediglich der Aufklärung, denn Oliver ist hier echt in Not jetzt. Mehr kann ich für ihn nicht tun, da ich auch hier in Süddeutschland lebe, und nicht mal schnell mich mit ihm zusammensetzen kann.