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Alt 26.02.2008, 18:23
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brbd01 brbd01 ist offline
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Boot Infos

Hallo,
Habe folgendes gelesen:

Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikates oder eine CE-Konformitätserklärung.
desshalb meine Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen Abgastypenprüfzertifikates und CE-Konformitätserklärung.
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lieber mit dem Rad an den Strand als mit dem Porsche zur Arbeit
Gruß Günter

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