Hallo,
Habe folgendes gelesen:
Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikates oder eine CE-Konformitätserklärung.
desshalb meine Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen Abgastypenprüfzertifikates und CE-Konformitätserklärung.