Einen schönen Gruß an das Forum!
Wie ist das eigentlich, wenn ich mit meinem Schlauchboot und montiertem, funktionsfähigem Außenborder eine Wasserfläche befahre, die durch folgendes Schifffahrtszeichen gekennzeichnet ist:
Anlage7-Verbotszeichen-A1a.gif Gesperrte Wasserflächen; jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar.
Und wie sieht das bei diesem Zeichen aus?
Anlage7-Verbotszeichen-A12.gif Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Darf ich, wenn der Motor aus ist und ich das Boot über Ruder oder Paddel bewege rein oder nicht?
Wann ist mein Schlauchboot ein Maschinenfahrzeug und wann nicht?
Juristische Feinheiten helfen hier vielleicht weiter.
Schönen Gruß
Michael