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Zitat von misch
Einen schönen Gruß an das Forum!
Wie ist das eigentlich, wenn ich mit meinem Schlauchboot und montiertem, funktionsfähigem Außenborder eine Wasserfläche befahre, die durch folgendes Schifffahrtszeichen gekennzeichnet ist:
Anhang 9621 Gesperrte Wasserflächen; jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar.
Und wie sieht das bei diesem Zeichen aus?
Anhang 9622 Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Darf ich, wenn der Motor aus ist und ich das Boot über Ruder oder Paddel bewege rein oder nicht?
Wann ist mein Schlauchboot ein Maschinenfahrzeug und wann nicht?
Juristische Feinheiten helfen hier vielleicht weiter.
Schönen Gruß
Michael
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Ist doch so einfach!
Solange der Motor montiert ist, ist es Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb, dabei spielt es keine Rolle ob der Motor läuft oder nicht oder auch hochgeklappt ist. Das ist feinjuristisch!
Erst mit dem Abbau mutiert das Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb zum einfachen Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.