Zitat:
Zitat von goeberl
wenn man auf sein auto sagen wir mal 3 jahre garantie hat, dann muss man ja auch die nötigen service machen, einmal im jahr, oder alle 30000km oder wie auch immer. hat man nicht die stampel im serviceheft, wird man probleme haben, einen motorschaden repariert zu bekommen.
da verlangt aber keiner, dass der händler diese wartungsarbeiten gratis macht. warum schreit da keiner nach dem anwalt? ohne diese arbeiten ist die garantie dahin..... ist das dann auch betrug?
also bei manchen argumenten greif ich mir schon an den kopf. na aber vielleicht sind in finnland die jahresservice für die ersten 20 jahre im preis inklusive  .
lg martin
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Das sind wieder die berühmten Äpfel und Birnen
wir sprachen hier über einen Neukauf und eine Übergabeinspektion - nicht von (im Vertrag vereinbarten) (Instandhaltungs-) Inspektionen.
Dazwischen gibt es wirklich keine logische Verbindung

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und wir sind natürlich wieder bei Garantie und Gewährleistung !
Die garantie beträgt 6 Monate - alles darüber hinaus wird per (privatem) Vertrag geregelt und da kann der Hersteller natürlich Vorgaben machen. Beim Neukauf sind wir in den 6 Monaten, da ist es gesetzlich geregelt (in D möglicher Weise in A nicht - keine Ahnung) und wenn er seinen "Schrott" testen muß um sicher zu sein das er funktioniert ist das sein Problem und nicht das des Käufers --- keinen Cent dafür