Thema: Bootsnummer
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Alt 05.05.2008, 09:24
c.heuer
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Zitat:
Zitat von c.heuer
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Dieses Zeichen muß mindestens 10 cm
hoch und an beiden Vorderseiten in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
SORRY, HATTE ÖSILAND NICHT GELESEN
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